Beschädigungen durch Stuhlrollen
Die Rechnung ist ziemlich einfach: Bürostuhlrollen + Parkettboden = Ärger mit dem Vermieter. Jeder, der schon einmal bei einer Wohnungsübergabe den ein oder anderen Kratzer im wertigen Holzboden erklären musste, kennt das grausige Gefühl: Der kurze Moment, in dem der Schreibtischstuhl von der Matte gerollt ist und einen tiefen Kratzer hinterlassen hat, entfaltet echte Langzeitwirkung. Erstens darf man ihn sich selbst für den Rest des Mietverhältnisses als möglicherweise folgenschweres Mahnmal anschauen. Und zweitens wird er einen mindestens ebenso tiefen Eindruck im Geldbeutel hinterlassen… Wirklich? Eine Expertin gibt Teilentwarnung: Es muss nicht automatisch der Mieter sein, der für derartige Schäden haftet.
Wer haftet, wenn der Bürostuhl Rillen in den Boden rollt?
Es gehört zum täglichen Brot einer Immobilienverwalterin, bei der Übergabe von Mietsachen als Vermittler zwischen Vermieter und Mieter zu wirken. „Die Bodenbelastung ist bei jeder Wohnungsabnahme ein Thema“, bestätigt Silvia Wiedenmann. Die Teamleiterin im Bereich „Hausverwaltung“ bei „Anders Wohnen – Immobilien & Hausverwaltung“ in Weilheim nimmt auf regelmäßiger Basis Wohnungen ab. „Dabei geht es nicht zwingend immer um Abnutzungsspuren speziell durch Bürostühle, sondern eher allgemein durch Möbel.“ Dass die Kombination aus Echtholz-Parkett und Bürostuhl nicht unbedingt eine friedensstiftende ist, kann sie aber bestätigen. Es bedürfe keines allzu geübten Auges, um in einer leeren Wohnung auf den ersten Blick festzustellen, wo der Schreibtisch und der dazugehörige Stuhl gestanden hat. „Die Spuren von Bürostuhlrollen sieht man nicht nur bei Parkettböden sofort, sondern auch auf Laminat, Kunststoffböden oder auf Teppichböden.“
Es bedarf keiner besonderen physikalischen Kenntnisse, um die Ursache des Problems zu erkennen: Fünf Doppelrollen sitzen bei einem durchschnittlichen Bürostuhl am Ende eines Drehkreuzes und geben das Gewicht des Stuhles und dessen, der darauf sitzt, an den Boden weiter. Auch wenn die meisten Hartplastik-Rollen mit einem weichen Gummi überzogen sind, um Schäden an Böden von Haus aus zu vermeiden, schlagen die Gesetze der Naturwissenschaften an anderer Stelle zu. Da es der Stuhl und seine Besatzung locker auf 50 bis 150 Kilogramm Gewicht bringen können, bleiben zwei relativ dünne Plastikscheiben trotz aller Vorkehrungen eine denkbar schlechte Basis für ausreichende Gewichtsverteilung. Kurz und gut: Je weicher die Unterlage und je schwerer das Gewicht, desto tiefer sinkt der Stuhl ein. Am anfälligsten dafür ist Holzparkett, dicht gefolgt von Laminat und Teppichböden. Die Folge dieser zugegebenermaßen unpraktischen Gesetzmäßigkeit: Stößt man sich beispielsweise nach hinten ab, um die kurze Strecke vom Schreibtisch rückwärts zum Wandregal sitzend zu rollen, wird ein Holzboden bald aussehen wie eine Mini-Eisenbahnschienen-Landschaft. Die Crux bei der Sache: Der Schaden ist irreversibel, denn eingedrückte Holzfasern lassen sich nicht mehr ausbeulen und das Parkett muss bis auf das Niveau der tiefsten Furche abgeschliffen werden, was jede Menge Materialverlust zur Folge hat.
Mietrecht: Was versteht man unter „Bestimmungsgemäßem Gebrauch“
Wer den Schaden zahlt, entscheidet die Rechtsprechung von Fall zu Fall. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das Zauberwort heißt laut Silvia Wiedenmann „bestimmungsgemäßer Gebrauch“. Die Immobilienfachwirtin hat zur Erklärung ein Beispiel aus der Praxis parat: „Wenn in einer Wohnung, sagen wir an einer Wand im Wohnzimmer, ein Schreibtisch steht, an dem hin und wieder jemand sitzt, wird der Boden nach zehn Jahren Miete natürlich ein paar Abnutzungserscheinungen haben.“ Auch an anderer Stelle würden die Zeichen der Zeit sichtbar, etwa im Eingangsbereich: „Dort wird es sich nicht vermeiden lassen, dass hin und wieder einmal ein Split-Steinchen über das Parkett schleift und einen Kratzer hinterlässt.“ Auch in der Küche könne einmal ein Topf der ein Glas herunterfallen und Eindrücke im Boden hinterlassen. Ebenso können Spuren von Möbeln, die lange an einer Stelle gestanden haben, oder ein paar Mal umgestellt worden sind, entstehen. „Bei solchen normalen Gebrauchsspuren wird kein Vermieter ernsthaft darauf kommen, den Mieter das Parkett zahlen zu lassen.“
Anders sehe es aus, wenn sich jemand ein Homeoffice einrichtet und zehn Jahre lang täglich acht Stunden auf einem Bürostuhl vor dem Schreibtisch herumrollt. „Da kommen Kratzer ins Parkett, die mit normalen Abnutzungserscheinungen nichts mehr zu tun haben“, so Silvia Wiedenmann. Die Realität liegt nun zwischen diesen beiden Extrembeispielen: „Leider wird um die Böden immer am meisten gestritten. Vermieter werfen ihren Mietern grundsätzlich vor, ihr Eigentum beschädigt zu haben – Mieter berufen sich auf ,normale Abnutzung’.“ Die Wahrheit gelte es idealerweise in einem Vergleich zu finden – ein beliebter Kompromiss sei es, wenn ein Teil der Kaution einbehalten wird und vom Vermieter dazu verwendet wird, einen Teil der Renovierungsarbeiten damit zu finanzieren. „Wobei man grundsätzlich schon sagen muss, dass auch das schönste Parkett eine ,Lebensdauer’ hat, die zehn oder maximal 20 Jahre dauert.“ Nach so einer langen Zeitspanne müsse der Vermieter das Parkett in der Regel abschleifen lassen – dafür hatte er auch lange Zeit regelmäßige Einnahmen. Gottlob hat die Immobilienverwalterin die Erfahrung gemacht, dass sich in der großen Mehrheit der Streitfälle die Kontrahenten auf halbem Weg treffen. „Geklagt wird selten“, sagt sie.
Schauplatzwechsel: Für Gewerbeflächen gelten andere Regeln
Eine ganz andere Baustelle ist die gewerbliche Vermietung. Hier gilt laut der Expertin eine ganz andere Rechtsprechung. „Vorweg muss ich gleich mal sagen, dass Gewerbeflächen – sei es ein Ladenlokal oder ein Büro – nur ganz selten mit Echtholzparkett ausgelegt sind.“ Die Mehrheit der Vermieter setze auf pflegeleichtes Laminat oder gleich Kunststoffböden. Bei der „Lebenszeit“ solcher Böden werde von maximal zehn Jahren ausgegangen, entsprechend dürfe das Material nach ein paar Jahren Miete abgenutzt übergeben werden. „Wenn ich als Vermieter ein Holzparkett in meine Gewerberäume legen will, dann muss ich ganz klar davon ausgehen, dass es zum Beispiel durch Kundenverkehr viel stärker beansprucht wird als in einer Privatwohnung.“ Ihrer Erfahrung nach stärke der Gesetzgeber hier sehr deutlich die Rechte der Mieter.
Aus der Praxis hat die Expertin auch gleich noch einen Tipp für Vermieter parat: „Wer einen möglichst robusten Boden, um den er sich lange nicht kümmern muss, haben möchte, sollte auf Vinylböden setzen.“ Dieser Trend sei in den vergangenen Jahren sichtbar geworden. „Das Material ist sehr strapazierfähig und hat eine Lebensdauer, die wir noch nicht erlebt haben.“ Zudem sei das Material in vielen verschiedenen Designs erhältlich: Fliesenoptik, Holzoptik oder in verschiedenen glatten Farben.
Um Stress bei der Wohnungsabnahme zu vermeiden, kann natürlich auch auf der anderen Seite aufgepasst werden. Nicht alle Bürostühle, die es im Fachhandel gibt, haben Rollen. Gerade im Segment „Living Bürostühle“, das sich vor allem an „Homeoffice“-Betreiber richtet und sich in Sachen „Stil“ an die Wohnzimmereinrichtung anlehnt, gibt es auch Bürostühle, Sessel und Arbeitshocker mit festen Beinen. Für alle, denen ein ergonomisch einstellbarer und drehbarer Schreibtischstuhl mit Rollen wichtig ist, hat Sebastian Schmurlack von „Bürostuhl24“ ein paar Ratschläge parat.
Wichtig: Die richtigen Rollen für den jeweiligen Boden
Das beste Rezept, Ärger mit dem Vermieter aus dem Weg zu gehen, ist immer noch, erst gar keine Schäden anzurichten. Dem Fachhandel ist das Problem durchaus bekannt und bietet daher verschiedene Lösungen an. „So gut wie alle Bürostühle kommen ab Werk mit harten Rollen aus Kunststoff, damit sie gut auf Teppich laufen“, erklärt Sebastian Schmurlack. Wer seinen Bürostuhl auf einen Parkett- oder Laminat stellen möchte, sollte deshalb die richtigen Austauschrollen für Hartböden mitbestellen. „Die Rollen lassen sich bei fast allen Drehstühlen leicht tauschen. Man muss nur vorher genau schauen, welche Rollen mitgeliefert werden: Es haben sich nämlich zwei Stiftgrößen etabliert: 10 und 11 Millimeter.“ Die geringe Differenz mache es schier unmöglich, mit bloßem Auge zu erkennen, welche Aufnahme im jeweiligen Bürostuhl eingebaut ist. „Es lohnt sich, genau nachzumessen“, so Sebastian Schmurlack. Der Satz Rollen liege preislich zwischen 15 und 25 Euro. „Dafür bekommt man nicht nur Sicherheit, sondern auch einen Mehrwert: Der Stuhl läuft viel schöner auf Parkett, Laminat oder Fliesenböden.“
Es ist dem Experten allerdings wichtig anzumerken, dass eine hundertprozentige Sicherheit nie gewährleistet ist: „Wo mechanische Kräfte walten, kann immer etwas passieren.“ Entsprechend empfehle er, zusätzlich eine vernünftige Matte unter den Stuhl zu legen. Hier gebe es immense Qualitätsunterschiede: „Ich würde dringend zu einer Unterlage aus Polycarbonat raten und die Finger von Produkten aus PVC zu lassen.“ Der Hintergrund: Polycarbonat ist zum einen ein viel härterer Werkstoff als PVC und liegt aufgrund seines höheren Gewichts flacher auf dem Boden: „So kann weniger Staub drunter kommen, der, wenn man mit dem Bürostuhl auf der Matte herumrollt, wie ein Schleifpapier auf den Untergrund einwirkt“, so Sebastian Schmurlack. Egal, welcher Kunststoff unter dem Arbeitsplatz liegt: „Regelmäßig hochheben und darunter putzen schadet nicht.“